1. Sie sind 18 Jahre oder älter.
2. Sie können einen gültigen Ausweis vorzeigen:
Reisepass
Niederländischer Führerschein
Niederländischer, belgischer, deutscher Personalausweis
Niederländisches Ausländerdokument
Ein niederländisches Ausweisdokument muss mit einer Bürgerdienstnummer (BSN) versehen sein.
3. Ihre Kleidung entspricht unserer Kleidungsvorschrift: Stillvol und gepflegt.
Mäntel und große Taschen dürfen nicht mit ins Casino genommen werden: Wir bewahren sie gerne in der Garderobe für Sie auf.
Dann erhalten Sie eine Favorites Card. Dadurch erhalten Sie zusätzliche Vorteile und die Chance, zusätzliche Preise zu gewinnen. Mit einer Favorites Card haben Sie freien Eintritt.
Dann erhalten Sie eine Xperience Card. Mit dieser Karte haben Sie außerdem freien Zugang zu unseren Casinos.
Haben Sie noch keine Eintrittskarte, weil Sie zum Beispiel zum ersten Mal ins Casino gehen? Dann zahlen Sie 5 € Eintritt.
Beim Verlassen des Casinos benötigen Sie zusätzlich Ihre Favorites Card, Xperience Card oder Tageskarte.
Wurde Ihnen ein Einreiseverbot oder eine Besuchbeschränkung auferlegt oder beantragt auf Grundlage unserer Glücksspielpräventionsrichtlinie? Sind Sie im Cruks-Register eingetragen? Dann dürfen Sie nicht teilnehmen. Dann ist Ihnen der Zutritt verwehrt.
Auch wenn Sie im Zentralen Vormundschaftsregister (CCBR) eingetragen sind, dürfen Sie das Holland Casino nicht betreten. Wir können dies überprüfen.
Wir sind für die Bekämpfung der Geldwäsche verantwortlich. Deshalb müssen wir in bestimmten Situationen zusätzliche Kontrollen durchführen.
Eine solche Prüfung kann dazu führen, dass Ihre Registrierung länger dauert. Oder es kann sein, dass Ihnen der Zutritt verwehrt wird.
Lesen Sie mehr zum Thema Geldwäschebekämpfung und Kontrollen.
Haben wir den Verdacht, dass Sie keine eigenständigen Entscheidungen treffen können oder dürfen? Dann erhalten Sie von uns besondere Aufmerksamkeit. Um Sie zu schützen, ist Ihnen der Zutritt in den meisten Fällen nicht gestattet.
Einzelheiten finden Sie in unserer Regelung für nicht einwilligungsfähige Personen.